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Hinweise für Selbststeller

Stellen Sie sich bitte möglichst am Vormittag, jedoch spätestens bis 14:00 Uhr an der Torwache der JVA Ulm. Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen. Bringen Sie zum Strafantritt die Ladung, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) und Ihren Impfpass mit.

Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zu der zuständigen JVA zu bezahlen, dann können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zum Strafantritt melden. Diese wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.

 Sie werden von der JVA mit allen notwendigen Gegenständen ausgestattet.

In angemessenem Umfang können Sie zusätzlich folgende Dinge mitbringen: 

  • diverse Kleidung wie z. B. Oberbekleidung, Hosen, Unterwäsche, Sportkleidung, Schlafanzug, Handtücher, Socken, Schuhe usw.
  • Nachweislich verordnete Medikamente und ärztlich verordnete Geräte (Prothesen, Krücken, Beatmungsgeräte bei Schlafapnoe, Brillen usw.)
  • 10 Briefmarken
  • Bücher, Zeitschriften, Zeitungen
  • mechanischer Wecker (nur im offenen Vollzug)
  • Armbanduhr und Schmuck (Wert nicht über 50 Euro je Schmuckstück, außer Ehering)
  • Bargeld bis ca. 150 Euro (für Telefongeld und Zugangseinkauf)
  • Falls vorhanden: Sozialversicherungsausweis, Krankenkassenkarte, Lohnsteuernachweis
  • Fotos (keine Fotoalben und nicht mit Bilderrahmen) von nahestehenden Personen und Familienmitgliedern

 

Nicht mitbringen dürfen Sie insbesondere:

  • Rauchwaren wie Tabak und Zigaretten (im offenen Vollzug jedoch dürfen Sie diese in angemessenem Umfang mitbringen!)
  • Lebensmittel, Alkohol, Drogen
  • Toiletten- und Hygieneartikel (im offenen Vollzug jedoch dürfen Sie diese in angemessenem Umfang mitbringen!)
  • Kraftfahrzeuge und Fahrräder
  • Waffen und Werkzeuge
  • Mobiltelefone bzw. Smartphones und Ladegeräte
  • Tauchsieder, Wasserkocher, Fernseher, Radio, Spielekonsolen, Geräte mit elektrischer Speicherung
  • große Gepäckstücke zum Einlagern
  • Haustiere


Anmerkung:
Bringen Sie zum Strafantritt nur die notwendigste Habe mit. Wenn Sie mit den anstalts-internen Vorschriften vertraut sind, können Sie sich (per Antrag) weitere genehmigungsfähige Gegenstände beim Besuch mitbringen oder per Paketdienst zuschicken lassen.

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