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Vollzugsgeschäftsstelle

 

Die Vollzugsgeschäftsstelle verwaltet die Daten, die sich unmittelbar auf die Gefangenen beziehen.



Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben: 

  • Aufnahme von Personen, die sich zum Vollzug einer Freiheitsenziehung stellen, verhaftet oder sonst zugeführt werden
  • Vorbereitung und Durchführung der Entlassung der Inhaftierten
  • vorläufige Berechnung der Strafzeiten
  • Überwachung und Kontrolle von Strafdaten, beispielsweise 1/2-Strafe, 2/3-Strafe und Strafende
  • Überwachung und Kontrolle von Terminen, beispielsweise Verhandlungstermine, Anhörungen bei Gericht und andere Vorführungsterminen
  • Erstellung, Führung und Aufbewahrung der Gefangenenpersonalakten
  • Führung des Buchwerks
  • Vorbereitung und Organisation von Transporten/Überstellungen
  • Ausstellung der Freistellungs- und Ausgangsscheine
  • Einleitung der Fahndung bei Fluchtfällen, Nichtrückkehr von Freistellung oder Ausgang
  • Erstellen von Strafvollzugsstatistiken
  • Erteilung von Auskünften an Behörden, Gläubiger und andere Personen unter Einhaltung der Vorschriften für den Datenschutz
  • Belehrungen und Eröffnungen im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafvollstreckungskammern, Ausländerbehörden und anderen Behörden
  • Bearbeitung der Posteingänge
  • Mitteilungen an die Konsulate jener Länder, bei denen eine Meldepflicht über inhaftierte Personen besteht
  • Ansprechpartner für Staatsanwaltschaften, Polizei, Rechtsanwälte, Angehörige und anderen Privatpersonen
  • Organisation des jährlichen Gnadenerweises zu Weihnachten (Weihnachtsamnestie)


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